Verkehrwertgutachten – Immobilienbewertung durch Immobiliengutachter

Wertermittlung als Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten

Sie stellen sich die Frage, was ist mein Haus wert und wollen Ihre Immobilie bewerten lassen?

Bei solch hohen Kapitalwerten sollten Sie unbedingt einen qualifizierten Immobiliengutachter zu Rate ziehen. In manchen Situationen wie z.B. in Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsfällen ist ein Verkehrswertgutachten ebenfalls anzuraten. Dabei wird der Immobiliengutachter neutral und fair für alle Parteien den Immobilienwert ermitteln. Natürlich ist es beim Verkehrswertgutachten von Vorteil die örtliche Marktsituation zu kennen und bei den Berechnungsverfahren auf dem neuesten Stand zu sein. Deshalb wenden Sie sich, mit Ihrer Immobilienbewertung, an einen erfahrenen, qualifizierten und zertifizierten Immobiliengutachter vor Ort. Dieser wird zuverlässig Ihren Immobilienwert ermitteln.

Immobilienbewertung – Ablauf einer Wertermittlung

Nach Beauftragung des Verkehrswertgutachtens wird der Bausachverständige erste Unterlagen, wie Grundrisse, Schnitte und Liegenschaftskarte für die Immobilienbewertung einholen. Mit diesen vereinbart der Immobiliengutachter zusammen mit dem Auftraggeber einen Ortstermin. Bei einer Besichtigung werden alle wertrelevanten Eigenschaften für das Verkehrswertgutachten, wie z.B. Ausstattungsmerkmale und Bauschäden fotodokumentarisch erfasst. Nach dem erfolgten Ortstermin beginnt die Recherche bei den Ämtern und das Zusammentragen von Fakten sowie Rechte und Lasten für die Wertermittlung. Aus allen vorliegenden Informationen wird der Immobiliengutachter nun die Immobilie bewerten und ein Verkehrswertgutachten erstellen.

Wertermittlung im Verkehrswertgutachten

Ein Immobiliengutachter nutzt für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens drei Verfahren für die Wertermittlung – das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Das Vergleichswertverfahren ermöglicht eine Wertermittlung über vergleichbare Objekte. Die Genauigkeit dieses Verfahrens richtet sich nach der Anzahl und Ähnlichkeit der Vergleichsobjekte. Die Wertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren findet vor allem bei der Grundstücks-, Wohnungs- und Reihenhausbewertung Anwendung.

Im Ertragswertverfahren wird der Immobiliengutachter anhand der Rentabilität des Objekts die Immobilie bewerten. Diese Art der Wertermittlung wird bei Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien angewendet.

Bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern ist das Sachwertverfahren zu nutzen. Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Bewertungsobjekts über die Herstellungskosten berechnet.

 

Bei der Wertermittlung in einem Verkehrswertgutachten können mehrere Verfahren zur Stützung durch den Immobiliengutachter herangezogen werden.

Verkehrswertgutachten

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Bausachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Verkehrswertgutachten.
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